Sie haben eine Koronar-Erkrankung ?

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Herzsportgruppen sind durch qualifizierte Übungsleiter geleitete Gruppen von maximal 20 Herz­patienten.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die vom zuständigen Kostenträger (Kranken­versicherung oder Rentenversicherung)
vor Teilnahmebeginn genehmigt werden muss.
Durch eine Mitgliedschaft im Verein ist die Teilnahme an den Gesundheitsmaßnahmen auch nach Ablauf der Verordnung möglich.